Kein Fahrverbot ohne amtliche Publikation

Sie stehen an Strässchen, Feldwegen und sind teilweise sogar handgemacht, die nicht amtlichen, nicht publizierten Fahrverbote. Solche Fahrverbote sind oft nicht rechtens. Ein Fahrverbot ist grundsätzlich eine generell abstrakte Verfügung und muss als solche von einer Amtsstelle bzw. einem Gericht erlassen werden. Gegen eine solche Verfügung können denn auch Betroffene Einsprache erheben.

Es lohnt sich also, bei einer Busse „wegen Missachtung eines Fahrverbots“ genau hinzuschauen und nachzufragen, ob das entsprechende Fahrverbot überhaupt rechtens bzw. gültig ist – ein Einwand ohne Aufwand, aber möglicherweise mit spürbarem Effektiv im Portemonnaie!

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch