Citibank – Dilemma in the digital world!

An amazing story that happened to Ueli Grüter, attorney-at-law, lecturer at Lucerne University of Applied Sciences and Arts, that shows that when the digital systems, like apparently Citibank’s online banking or Fin Tech, are not particularly smart, you end up having to go back to the offline world … and to instruct lawyers to settle the matter!

In 2010, while studying in Boston (MA/USA), I opened a bank account with the US Citibank, one of the largest financial services providers in the world, including a debit card, which had an advantage at the time, especially in US online shops. I entered the address of our partner law firm in Boston as my domicile. Since I used the account and debit card exclusively digitally, as is common today, the physical address was irrelevant, except for the delivery of the new debit card, when this has expired. I had the latter sent to Switzerland in each case. In the meantime, however, the partner firm in Boston at the time has apparently dissolved, which I was not aware of, and I did not take into account that the debit card expired last year and I did not provide Citibank a new address for the delivery of the new debit card. When I wanted to access my Citibank account online in February this year, Citibank tightened the security for the login and now requires the number of the debit card too. However, as this has just expired, the system no longer accepted the card number and gave the feedback: Oops, something went wrong, try again later … Since I don’t really need the Citibank account any more, I want to close it. To do this, however, I would have to have access to the online banking, which I don’t have because my debit card has expired. The Citibank telephone hotline advised me to ask Citibank to close the account by post and to transfer the balance to a Swiss bank account in my favour. I did that more than a month ago, even by registered letter. The Swiss post office confirmed that the letter had was sent to the USA. However, the Citibank telephone hotline has just told me that this letter is not registered with Citibank. I could also close the account by phone. They would then send me the balance in my favour as a check (sic!) to my (no longer valid!) address in Boston. However, a change of the address is not possible by phone, especially because the telephone hotline cannot send me an SMS to Switzerland for further necessary identification. So this is the classic dilemma in the digital world! »Dispute Resolution and Law Enforcement in the Digital World» is a chapter in my textbook www.digilaw.ch. But the crazy thing is that when the digital systems, like apparently Citibank’s online banking, are not particularly smart, you end up having to go back to the offline world. I have now asked our partner law firm in New York (also Citibank’s headquarters) to take care of the matter for me offline …

By the way, Citibank also has a branch in Switzerland. However, it tells me that it has nothing to do with business in the USA …

To be continued …

Ueli Grüter, LL.M., attorney-at-law, university lecturer, www.hslu.ch, https://twitter.com/juristenfutter, https://www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch, www.intla.ch

Keine Kreditkarte über die eigene Bank!

Tipps vom Rechtsanwalt zur Verwendung von Kreditkarten

Ferienzeit ist Kreditkartenzeit. Es werden Fälle von Kreditkartenmissbrauch an mich als Rechtsanwalt herangetragen. Und die Leute wollen wissen, ob ich ihnen juristische Tipps bei der Verwendung von Kreditkarten hätte. Ja, die habe ich, auch wenn sie mehr taktischer, als juristischer Natur sind.

Tipp Nr. 1: Keine Kreditkarte über die eigene Bank!

Soeben haben die Schweizer Banken ihre Kundenkarten zu Karten transformiert, die wie Debit- oder Kreditkarten verwendete werden können, mit denen z.B. auch im Internet bzw. E-Commerce eingekauft werden kann. Insbesondere Kunden, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, haben nun eine Debit- oder Kreditkarte, die direkt über ihr Bankkonto abgerechnet wird. Auch wenn dies über Lastschrift erfolgt, wo der Kunde die Abbuchung auf dem Konto allenfalls widerrufen kann, besteht das faktische Problem, dass im Streitfall mit der Bank der Kunde das Geld «zurückklagen» muss. Hat man jedoch eine Kreditkarte von einem Anbieter, der von der eigenen Bank unabhängig ist, wie z.B. Cornèr, wird der streitige Betrag zwar der Kreditkarte belastet, jedoch nicht dem Bankkonto. In diesem Fall müsste dann der Kreditkarten-Anbieter gegen den Kunden klagen und nicht umgekehrt. Das ist mindesten ein taktischer Vorteil.

Tipp Nr. 2: Debitkarten statt Kreditkarten verwenden

Der Vorteil von Debitkarten, gegenüber Kreditkarten ist, dass nicht mehr bezogen werden kann, als einbezahlt wurde. Der Nachteil ist dabei jedoch, dass man die Debitkarte immer wieder «nachfüllen» muss. Die Kreditkarte mit Kreditlimit hat die gleiche Wirkung, ohne dass man immer wieder Beträge nachladen muss (s. dazu nachfolgend).

Tipp Nr. 3: Kreditlimit auf Kreditkarten reduzieren

In jedem Fall sollte bei Kreditkarten das Kreditlimit auf einen Betrag reduziert werden, der nicht höher ist, als der effektive Bedarf pro Tag oder Monat. Bei den meisten Anbietern kann z.B. vor Ferien das Kreditlimit temporär erhöht werden.

Tipp Nr. 4: Nur virtuelle Debit- oder Kreditkarten verwenden

Virtuelle Debit- oder Kreditkarte, wie die schweizerische Lösung «Twint»* oder «Apple Pay» oder «Google Pay» haben den enormen Vorteil, dass sie mindestens physisch nicht geklaut werden können. Seit Corona sind mir auch keine Bezahlterminals mehr begegnet, bei denen ich nicht kontaktlos hätte zahlen können. Um allenfalls in den Ferien doch noch Bargeld mit der Kreditkarte zu beziehen, kann man diese ja mitnehmen, jedoch im Safe im Hotelzimmer zurücklassen.

*Extra-Tipp: Bei der Twint-App von UBS kann man irgend eine Kreditkarte hinterlegen, also auch eine solche, die nicht von UBS kommt, was bei den Apps der anderen Banken nicht geht, und man muss auch nicht, wie bei der App von Twint selber, vorab einen Betrag einzahlen. Vielen Dank, UBS :-)!.

Tipp Nr. 5: Virtuelle Einwegkarte bei unsicheren Anbietern verwenden!

Eine ganz clevere Lösung für die Bezahlung bei unsicheren Anbietern bietet u.a. das britische Fintech-Unternehmen «Revolut» an: die Einwegkarte. Dabei handelt es sich um eine Debitkarte, die wie eine Kreditkarte u.a. im E-Commerce, aber u.a. auch über «Twint», «Apple Pay» und «Google Pay» verwendet werden kann. Nach jedem Gebrauch wird die Kreditkarte jedoch gelöscht und für den nächsten Einkauf kann man auf der Revolut-App ganz einfach eine neue Einwegkarte holen. Sicherer geht’s fast nicht mehr.

Tipp Nr. 6: Kartensperre und neu Karte ganz easy bei virtueller Revolut-Karte

Viele kennen es. Sperrt das Kreditkartenunternehmen die Kreditkarte selbst, weil es irgendwelche ungewöhnliche, möglicherweise kriminelle Transaktionen feststellt, oder verliert man die Kreditkarte und muss sie selber sperren lassen, dauert es in der Regel Tage, bis man die neue Kreditkarte erhält. Beim britischen Fintech-Unternehmen «Revolut» geht das jedoch bei der virtuellen Debit- bzw. Kreditkarte in der App hingegen zack, zack! Entweder sperrt Revolut die Kreditkarte selbst und man kann sie entweder über die App sofort wieder entsperren oder man erhält über die App sogleich eine neue.

Zu Revolut aber auch noch eine Warnung. Meine Erfahrung zeigt, dass die Kommunikation mit Revolut umständlich ist, teilweise sogar über virtuelle Assistenten, sogenannte Bots läuft. Dagegen ist es in der Regel einfach, mit den Hotlines von Kreditkartenfirmen zu telefonieren und z.B. falsche oder missbräuchliche Transaktionen zu regeln. Ich würde darum keinen zu grossen Betrag auf das Konto der Revolut-Debitkarte einzahlen.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.schneiderfeldmann.legal, www.hslu.ch, https://twitter.com/juristenfutter, https://www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch