Befreiungsschlag für deutsche Anwälte

Freie interdisziplinäre Kooperation in Gesellschaften und Eintritt in den Markt des digitalen Massengeschäfts (Legal Tech)

Während die schweizerischen Behörden und Gerichte einem völlig veralteten Berufsbild der Rechtsanwälte/innen nachhängen, hat der Deutsche Bundestag die Zeichen der Zeit erkannt. Mit der Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) können nun zu den Gerichten zugelassene Rechtsanwälte/innen sich völlig frei mit Berufsleuten aus anderen Disziplinen (u.a. Patentanwälte, aber auch Ingenieure, Unternehmensberater) in allen möglichen Gesellschaftsformen Deutschlands und der EU zusammenschliessen. In der Schweiz ist dies nicht einmal zwischen Rechtsanwälten/innen und Patentanwälten/innen zulässig (sic!).

Zudem können deutsche Rechtsanwälte/innen nun dank des neuen deutschen «Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt» (kurz auch «Legal-Tech-Gesetz») bei kleineren Rechtsstreitigkeiten, die allerdings eine grosse Gruppe von Konsumenten/innen betreffen, wie z.B. die Einforderung von Entschädigungen bei Flugverspätungen, Erfolgshonorare vereinbaren. Damit können sie ebenfalls in diesen aktuell vor allem durch Inkassounternehmen dominierten Markt eintreten; in der Schweiz ebenfalls undenkbar.

Quellen:
FAZ.NET 11.06.2021 Befreiungsschlag für Anwälte
Anwaltsblatt 11.06.2021 Große BRAO-Reform

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.schneiderfeldmann.legal, www.hslu.ch, https://twitter.com/juristenfutter, https://www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch

Legal Tech – z.B. «it’s over easy»

Echte Legal Tech, die in der Schweiz unmöglich ist

Legal Technology, kurz Legal Tech?

«Legal Tech» (engl. legal = dt. rechtlich; Tech kurz für engl. Technology = dt. Technologie) steht im weiten Sinne für die Digitalisierung der Rechtsbranche, also der Anwaltskanzleien, der Rechtsabteilungen von Unternehmen und der Justiz. Dazu gehört die digitale Vorbereitung von Rechtsberatung und Rechtsprozesse durch die Klienten selbst, die Digitalisierung der Kommunikation, z.B. durch Online-Beratung, die automatisierte Erstellung von Rechtsdokumenten, wie Verträge, sogar selbsterfüllende Verträge, sogenannte Smart Contracts, digitale Tools für die Dokumenten-Analyse, z.B. im Rahmen einer Due Diligence, die vollständige Digitalisierung der Justiz, bis hin zu automatisierten Gerichtsprozessen (sic!) (s. dazu auch digilaw.ch Kapitel 14 Legal Tech).

z.B. «it’s over easy»

Ein schönes, typisch US-amerikanisches Beispiel für Legal Tech ist das Online-Tool der US-Anwältin Laura Wasser, Scheidungsanwältin der «Schönen» und vor allem «Reichen» Hollywoods, gerade aktuell Kim Kardashians, mit dem sinnigen Namen «it’s over easy». Der Service verspricht:

Der Online-Service führt scheidungswillige also ohne Juristen, ohne Gerichtsverhandlungen und vor allem ohne Ärger durch den Trennungsprozess.

Wie der Service im Detail funktioniert erklärt Rechtsanwältin Wasser gleich selbst:

Echte Legal Tech in der Schweiz unmöglich

Wäre so ein Legal Tech Tool, wie «it’s over easy», auch in der Schweiz vorstellbar? Vorstellbar schon. Ein solcher Service würde jedoch, nach meiner eigenen Erfahrung mit einem Legal-Online-Service (sic!), von der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte/innen sogleich verboten. Nur schon wegen des Claims «No Lawyers» 😉 Im Ernst. Unser konservatives Rechtssystem mit den konservativen Köpfen ist innovationsfeindlich und dessen Digitalisierung kommt kaum vom Fleck (!). Ein Legal Tech Tool, wie «it’s over easy» ist bei uns «easily over» … Aus diesem Grund entsteht echte Legal Tech auch nicht in der Schweiz, sondern in den USA.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.schneiderfeldmann.legal, www.hslu.ch, https://twitter.com/juristenfutter, https://www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch

Aktualisiert am 09. Mai 2022