Zeitungen und Texte hören statt lesen

Als Jurist muss ich sehr viel lesen. Das ist oft mühsam. Darum lasse ich mir zwischenzeitlich fast alles vorlesen. Und das funktioniert bei der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) z.B. so. Ich lese die NZZ auf dem iPad oder dem iPhone. Ein Artikel, der mich interessiert, sende ich in der Folge über die «Teilen-Funktion» auf die App Voice Dream. Dort kann ich mir dann den Text mittels diverser Stimmen vorlesen lassen (m.E. ist „Hans“ die angenehmste Stimme). Die Sache funktioniert übrigens auch mit PDFs und kompletten DRM-freien E-Books*. Damit wird jedes E-Book zum Hörbuch! PDFs müssen mit OCR-Zeichenerkennung bearbeitet sein. Dies kann man nun auch direkt in Voice Dream erledigen. Offline-Texte, insbesondere Bücher, scannt man am besten mit der App «Scanner Pro» von Readdle (mit automatische OCR-Zeichenerkennung; die neue Scan-App von Voice Dream taugt m.E. nicht) und übernimmt sie dann ebenfalls mit der Funktion «Teilen» als PDF oder Text in die App Voice Dream. Seit ich mir Zeitungen vorlesen lasse, nutze ich den entsprechenden Content so intensiv, wie noch nie. Die Sache bedingt natürlich, dass man Texte auch gerne hört, was nicht jedermanns Sache ist. Ich hoffe, Sie gehören ebenfalls zu ersteren, dann ist die App Voice Dream wirklich der Hit!

*Mittels Software «Ebupor Ultimate» macht man aus E-Books mit DRM DRM-freie E-Books!

Und noch ein Tipp. Zum Lernen von Texten mittels «Text to Speech» Apps empfiehlt Prof. Silvia Brem, Neurowissenschaftlerin an der Uni Zürich, zudem, die Inhalte schneller zu hören (1 bis 1.5-fach). Dies führe zu einem fokussierteren Hören. Gerade wenn es um Lerninhalte gehe, sei die Redundanz wichtiger, als das Tempo. Also sollte man Lehr- bzw. Lerntexte lieber schneller hören, dafür mehrmals. Zudem hätte man dann auch mehr Zeit, sich aktiv mit dem Lerninhalt bzw. dem Stoff auseinanderzusetzen, was für den Lernerfolg ebenfalls wichtig ist (SRF 20.04.2022, Zeit sparen beim Podcast hören).

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.hslu.ch, https://twitter.com/juristenfutter, https://www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch, www.intla.ch

Aktualisiert am 23. Mai 2022

Cybercrime oder Cyberwar?

Cyberversicherungen

2017 wurde der amerikanische Lebensmittelkonzern Mondelez (Toblerone, Stimorol, Milka u.v.a.) Opfer einer Cyberattacke mit der Malware Petya bzw. NotPetya. Mondelez hat eine Cyberversicherung bei der Schweizer Versicherungsgesellschaft Zurich. Diese weigert sich jedoch den Schaden von behaupteten US$ 100 Mio. (!) zu übernehmen. Zurich wendet ein, die Police mit Mondelez enthalte einen Passus, der Risiken aus „feindlicher oder kriegsähnlicher Handlung“ durch eine „Regierung oder souveräne Macht“ ausschliesst. In der Folge hat Mondelez bei einem Gericht im US-Bundesstaat Illinois gegen Zurich Klage eingereicht. Gemäss beim Gericht eingereichter Unterlagen wurden bei Mondelez 1’700 Server und 24’000 Laptops dauerhaft beschädigt.

Ueli Grüter zum Cyberstreit zwischen Mondelez und Zurich in der Sendung 10vor10 von SRF vom 07.02.2019

Beweislast liegt bei Zurich

Da es sich um einen Versicherungsausschluss handelt, muss Zurich nun beweisen, dass die Cyberattacke gegen Mondelez ein feindliche oder kriegsähnliche Handlung einer Regierung oder einer souveränen Macht war. Dies dürfte ein sehr schwierig zu erbringender Beweis sein, da er wohl nur mittels Informationen von Geheimdiensten möglich ist, die für einen Zivilprozess wohl schwierig zu bekommen sind. Kann Zurich den Beweis nicht erbringen, wird Zurich wohl zahlen müssen. Bei der Sache Mondelez versus Zurich dürfte es sich um einen Präzedenzfall handeln, wurden doch bis jetzt nur Fälle von Cybercrime und nicht von Cyberwar gerichtlich beurteilt.

Unterschied zwischen Cybercrime und Cyberwar

Der Unterschied zwischen Cybercrime und Cyberwar ist, dass Cybercrime von Privaten begangen wird, währenddem Cyberwar von einem Staat (oder einer Volksgruppe) ausgeht (s. auch Wikipedia zur Definition des Begriffs „Krieg“: https://de.wikipedia.org/wiki/Krieg).

Sind Cyberversicherungen sinnvoll?

Immer, wenn in einem Fall eine Versicherung eine Zahlung verweigert, stelle sich auch die Frage, ob sich ein solche Versicherung denn überhaupt lohnt. Dies kann man sich natürlich auch bei einer Cybersicherung fragen. Bei allen Versicherungen sind für diese Einschätzung folgende Punkte bzw. Fragen wichtig:

Welches sind die konkreten Risiken und sind sie durch die Versicherung wirklich gedeckt bzw. eben nicht ausgeschlossen?

Ist die Summe der Versicherungsdeckung genügend hoch?

Was ist bei Cyberversicherungen besonders zu beachten?

Da die Risiken für die Versicherungen im Bereich Cybercrime besonders hoch sind, neigen sie dazu, diverse Risiken vom Versicherungsschutz auszuschliessen. Aus diesem Grund ist es bei der Cyberversicherung besonders wichtig, genau hinzuschauen und auch das „Kleingedruckte“ zu lesen und kritisch zu hinterfragen. Wenn nicht klar ist, ob ein Risiko wirklich gedeckt ist oder Klauseln nicht klar sind, müssen diese Punkte unbedingt mit der Versicherung erörtert werden. In der Folge sollte sich eine Versicherung auch zur Deckung von strittige Risiken explizit und schriftlich bekennen.

Offensichtlich haben sich weder Mondelez, noch Zürich mit der Ausschlussklausel betreffend Cyberwar ausdrücklich befasst. Sonst würden sie sich jetzt nicht vor Gericht gegenüberstehen.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch
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Nudging ist effizienter als Gesetze!

Der Psychologe David Halpern (Behavioural Insights Team, London, UK) bringt mit der Nudging (engl. für Schubsen; https://de.wikipedia.org/wiki/Nudge) Methode Bürger dazu, Regeln zu folgen, ohne Gesetze. Die Bilanz scheint eindrücklich. David Halpern im Interview @nzz https://folio.nzz.ch/2018/september/schubs-mich.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch
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Können Juristen etwas „schnell beurteilen“?

Immer wieder werde ich als Jurist gefragt, ob ich ein Dokument, in der Regel einen Vertrag, schnell bzw. kurz beurteilen könne. Währenddem ich mich früher dazu hinreissen liess, tue ich das heute nicht mehr. Als Rechtsanwalt habe ich eine Verantwortung, Ratsuchende verlassen sich auf meine Einschätzungen. Ich hafte in der Regel auch für meine juristischen Auskünfte. Darum benötige ich für eine Beurteilung genügend Zeit bzw. die Zeit, die im konkreten Fall notwendig ist.

Hier also einmal für alle die Antwort auf die Frage, ob ich etwas „schnell [juristisch] beurteilen“ könne. Nein, sorry!

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch
Aktualisiert am 22. Mai 2019