Befreiungsschlag für deutsche Anwälte

Freie interdisziplinäre Kooperation in Gesellschaften und Eintritt in den Markt des digitalen Massengeschäfts (Legal Tech)

Während die schweizerischen Behörden und Gerichte einem völlig veralteten Berufsbild der Rechtsanwälte/innen nachhängen, hat der Deutsche Bundestag die Zeichen der Zeit erkannt. Mit der Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) können nun zu den Gerichten zugelassene Rechtsanwälte/innen sich völlig frei mit Berufsleuten aus anderen Disziplinen (u.a. Patentanwälte, aber auch Ingenieure, Unternehmensberater) in allen möglichen Gesellschaftsformen Deutschlands und der EU zusammenschliessen. In der Schweiz ist dies nicht einmal zwischen Rechtsanwälten/innen und Patentanwälten/innen zulässig (sic!).

Zudem können deutsche Rechtsanwälte/innen nun dank des neuen deutschen «Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt» (kurz auch «Legal-Tech-Gesetz») bei kleineren Rechtsstreitigkeiten, die allerdings eine grosse Gruppe von Konsumenten/innen betreffen, wie z.B. die Einforderung von Entschädigungen bei Flugverspätungen, Erfolgshonorare vereinbaren. Damit können sie ebenfalls in diesen aktuell vor allem durch Inkassounternehmen dominierten Markt eintreten; in der Schweiz ebenfalls undenkbar.

Quellen:
FAZ.NET 11.06.2021 Befreiungsschlag für Anwälte
Anwaltsblatt 11.06.2021 Große BRAO-Reform

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.schneiderfeldmann.legal, www.hslu.ch, https://twitter.com/juristenfutter, https://www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch