AGB von Migros sind ungültig

Wenn man bei Migros bzw. Melectronics und anderen Elektronik-Händlern offline einkauft, erhält man erst nach der Bezahlung einen Garantieschein mit den entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei AGB gilt jedoch die Regel, dass diese vor Abschluss eines Geschäftes (Art. 1 Obligationenrecht, OR) dem Kunden präsentiert werden müssen, sodass dieser die AGB zur Kenntnis nehmen kann. Werden die AGB jedoch erst nach Abschluss des Geschäftes präsentiert, kommen sie nicht zur Anwendung bzw. sind in diesem Fall ungültig. Genau dies passiert bei Migros bzw. Melectronics und anderen Elektronik-Händlern im Offline-Business. Somit sind die AGB ungültig. Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Dozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch

Aktualisiert am 28. Juni 2017