„Es gilt die Unschuldsvermutung“ – überflüssige Klausel

Immer wieder stört mich die Klausel „es gilt die Unschuldsvermutung“ in Medienberichten zu Straffällen. Ich habe jeweils mehr den Eindruck, die Journalisten würden sich selber ihre Hände in Unschuld waschen, weil sie sich unter dem Newsdruck zu tendenziösen Berichten hinreissen lassen. Nun bestätigt der ehemalige Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, Andreas Brunner, in einem Interview im Tages-Anzeiger (http://bit.ly/2HIV9NX), dass die Klausel „es gilt die Unschuldsvermutung“ effektiv überflüssig ist. Die Unschuldsvermutung ist ein Verfassungsgrundsatz („Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig“, Art. 32 Bundesverfassung, BV) und gilt generell; auch wenn man sie nicht erwähnt.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch