myCloud von Swisscom ist beste Lösung

Vermehrt müssen wir in der Anwaltskanzlei mit unseren Klienten grössere Datenmengen, d.h. Datenmengen, die man nicht mehr per E-Mail übermitteln kann, austauschen. Dafür haben wir zwischenzeitlich verschiedene Services ausprobiert, inklusive auch derjenigen der Big Player Microsoft, Google & Co. Dabei kommen wir zum Schluss, dass der Service «myCloud» des Schweizer Telekom-Anbieters Swisscom im Moment das beste Handling-/Sicherheits-/Datenschutz-Verhältnis aufweist. Es gibt sicherere Lösungen, die jedoch unsere Klienten nicht anwenden können. Der Service myCloud steht auch für User frei zur Verfügung, die nicht Kunde von Swisscom sind; jedoch für diese mit einem beschränkten, jedoch relativ grossen Datenspeicher. Der Service lässt es sogar zu, auch einem nicht registrierten User von myCloud Daten zu übermitteln, als sich auch von einem nicht registrierten User von myCloud Daten übermitteln zu lassen. Beides erfolgt äusserst einfach per Zusendung eines Links. Ein Login ist in diesem Fall für den nicht registrierten User nicht notwendig. myCloud

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch
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Wenn die Linke nicht weiss, was die Rechte tut

Digital Law & Legal Tech

Seit der Jahrtausendwende werden laufend neue Bereiche unseres Lebens von der Digitalisierung erfasst und teilweise dermassen verändert, dass von einer eigentlichen Revolution gesprochen wird. Als Abbild von Gesellschaft, Wirtschaft und Technik spiegelt sich die Digitalisierung in Recht und Ethik. Dabei werden jene in einer noch nie dagewesenen Art verzahnt. Diese ausserordentliche Situation verlangt eine enge Kooperation zwischen Fachleuten in Ökonomie, Technik und Recht. Das Verständnis des je anderen Fachbereichs spielt im Kontext der digitalen Welt eine entscheidende Rolle. Von den Akteuren werden sowohl ökonomische wie technische und rechtliche Kompetenzen verlangt. Kommt dazu, dass die Digitalisierung die Fachleute vermehrt an die Grenzen ihrer Möglichkeiten bringt. Jene können nur mit unkonventionellen Lösungen auch in Recht und Ethik überwunden werden.

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Rechte und Pflichten als Algorithmen

In der digitalen Welt ist am Ende alles Software. So auch die Verträge. Rechte und Pflichten werden nicht mehr auf Papier geschrieben, sondern in Algorithmen gefasst, den Bausteinen von Computerprogrammen. Damit entstehen sogenannte «Smart Contracts». Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie ohne weitere Eingriffe Vertragsverhältnisse selbst abwickeln. Ein einfaches Beispiel ist die Lizenz für Güter wie Software oder Musik. Das Programm prüft den Eingang der Zahlung des Lizenznehmers und gibt dann die Lizenz frei.

Blockchain – Neue Plattformen für neue Organisationsstrukturen

Während es sich bei den Smart Contracts um ein relativ einfaches Beispiel von digitalisierten Rechtsverhältnissen handelt, nimmt die Komplexität bei Blockchains als neue Plattformen für die digitale Organisation von Projekten, aber auch als Plattformen für Smart Contracts enorm zu. Das strukturelle und technische Verständnis ist bei Blockchains sogar für Informatikerinnen und Informatiker eine Herausforderung, erst recht für Juristen und Ökonominnen. Juristisch kommen zu den vertragsrechtlichen Fragen der Rechtsverhältnis-se zwischen den Projektpartnern und diesen und den Usern vor allem knifflige datenschutzrechtliche Fragen. Mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU hat die Problematik sogar noch enorm an Bedeutung zugenommen.

Der Weg ist das Ziel – Agile Projekte mit agilen Verträgen

Wenn Ökonomen und Technikerinnen erklären, sie möchten zusammenarbeiten, hätten jedoch noch keine Ahnung wohin das Projekt führt, der Weg sei sozusagen das Ziel, sie bräuchten dafür aber einen Vertrag, dann sind Juristinnen und Juristen gefordert. Mit der Digitalisierung haben solche Formen der Zusammenarbeit zugenommen. Die Lösung für solche agilen Projekte sind in der Regel agile Verträge. Da man sich einen solchen Vertrag als Jurist/in nicht einfach aus den Fingern saugen kann, sind aber auch die beteiligten Ökonominnen und Techniker gefordert. Dafür müssen sie wissen, auf was es bei einem solchen Vertrag aus juristischer Sicht ankommt. Wesentlich sind dabei das Worst-Case und das Varianten-Denken der Juristinnen und Juristen.

Legal Tech

Während sich Juristinnen und Juristen mit laufend neuen Herausforderungen der digitalen Welt beschäftigen, zieht seit Jahren unspektakulär die digitale Welt in ihrem unmittelbaren Umfeld ein, die «Legal Technology», kurz «Legal Tech». Obwohl man denkt, Legal Tech sei eine neue Erscheinung, handelt es sich, weit gefasst, um Technologien die teilweise seit über zwanzig Jahren existieren. Legal Tech unterstützt bis anhin Juristinnen und Juristen bei ihrer Arbeit. Mit künstlicher Intelligenz erledigt nun aber Legal Tech einfache juristische Arbeiten selbst. In gewissen Gebieten, wie der Compliance und der Finanzmarktregulierung wäre die Arbeit für die Juristinnen und Juristen ohne Legal Tech sogar nicht mehr zu bewältigen. Für den juristischen Menschen bleiben komplexe, strategische Denkaufga-ben.

Damit die Rechte weiss, was die Linke tut

Bis anhin haben Juristinnen Verträge redigiert und Programmierer Software entwickelt. Smart Contracts, aber auch die Anwendung von Blockchains und anderen, neuen komple-xen digitalen Systemen verlangen nun eine Kooperation und Kommunikation der beiden Disziplinen, wobei sich Juristinnen und Juristen die Basics der technischen Grundlagen aneignen müssen, Informatikerinnen und Informatiker die Basics der digitalrechtlich relevanten Regulatorien und die Ökonominnen und Ökonomen beides. Denn, weiss der Jurist nicht was die Informatikerin oder der Ökonom tut und umgekehrt, kann dies fatale Folgen haben. Auch die Haftung in digitalen Projekten ist ein neues Thema! Dabei werden sich inskünftig weder Juristinnen noch Informatiker noch Ökonominnen darauf berufen können, sie bräuchten keine Kenntnisse der jeweils anderen Disziplin.

Voraussetzung einer erfolgreichen digitalen Transformation aus kombiniert ökonomisch-informationstechnisch-juristischer Sicht ist die Notwendigkeit, dass «die Linke weiss, was die Rechte tut» und umgekehrt!

Die Hochschule Luzern – Informatik führt ab Herbst 2019 das CAS Digital Law & Legal Tech durch. In diesem interdisziplinären Kurs geht es darum, dass sich Fachleute aus Wirtschaft, Technik und Recht die Basics der jeweils anderen Disziplin aneignen und sich zusammen mit den Hot Topics in Digital Law & Legal Tech vertieft auseinandersetzen. Detaillierte Informationen zum neuen CAS finden sich unter folgendem Link: https://www.hslu.ch/de-ch/informatik/weiterbildung/digital-value-creation/cas-digital-law-legal-tech/.

Weitere Informationen zu «Digital Law» auch im Online-Lehr- und Fachmittel digilaw.ch.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch
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Datenhunger von Swisscom abstellen

Mit über 6 Millionen Mobilfunkkunden ist Swisscom aus schweizerischer Sicht zu einer „Datenkrake“, wie die Big-Players aus den Silicon Valley geworden. Kommt dazu, dass Swisscom ihre Kundendaten sogar ohne explizites Einverständnis der Betroffenen an Dritte weitergibt (sic!). Dies wurde vor kurzem auch durch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gerügt.

Als Kunde kann man unter folgendem direkten Link den Datenhunger von Swisscom abstellen. Man muss einfach alle Buttons ausschalten. Einen Nachteil hat man dadurch nicht. Im Gegenteil.

https://login.sso.bluewin.ch/login?SNA=sam&keepLogin=true&RURL=https%3A%2F%2Fwww.swisscom.ch%2Fcustomer%2Fonline%2Fapp%2FPrivacySettings%3Flogin%26mode%3Doverview%26tab%3DthirdParty%26bundle%3D2084605043%26nevistokenconsume&L=de&pps=desktop#/advanced-settings

Detaillierte Infos zum Datenschutz auf digilaw.ch: https://digilaw.ch/06-data-protection-2/

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch
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