Legal Tech – z.B. «it’s over easy»

Echte Legal Tech, die in der Schweiz unmöglich ist

Legal Technology, kurz Legal Tech?

«Legal Tech» (engl. legal = dt. rechtlich; Tech kurz für engl. Technology = dt. Technologie) steht im weiten Sinne für die Digitalisierung der Rechtsbranche, also der Anwaltskanzleien, der Rechtsabteilungen von Unternehmen und der Justiz. Dazu gehört die digitale Vorbereitung von Rechtsberatung und Rechtsprozesse durch die Klienten selbst, die Digitalisierung der Kommunikation, z.B. durch Online-Beratung, die automatisierte Erstellung von Rechtsdokumenten, wie Verträge, sogar selbsterfüllende Verträge, sogenannte Smart Contracts, digitale Tools für die Dokumenten-Analyse, z.B. im Rahmen einer Due Diligence, die vollständige Digitalisierung der Justiz, bis hin zu automatisierten Gerichtsprozessen (sic!) (s. dazu auch digilaw.ch Kapitel 14 Legal Tech).

z.B. «it’s over easy»

Ein schönes, typisch US-amerikanisches Beispiel für Legal Tech ist das Online-Tool der US-Anwältin Laura Wasser, Scheidungsanwältin der «Schönen» und vor allem «Reichen» Hollywoods, gerade aktuell Kim Kardashians, mit dem sinnigen Namen «it’s over easy». Der Service verspricht:

Der Online-Service führt scheidungswillige also ohne Juristen, ohne Gerichtsverhandlungen und vor allem ohne Ärger durch den Trennungsprozess.

Wie der Service im Detail funktioniert erklärt Rechtsanwältin Wasser gleich selbst:

Echte Legal Tech in der Schweiz unmöglich

Wäre so ein Legal Tech Tool, wie «it’s over easy», auch in der Schweiz vorstellbar? Vorstellbar schon. Ein solcher Service würde jedoch, nach meiner eigenen Erfahrung mit einem Legal-Online-Service (sic!), von der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte/innen sogleich verboten. Nur schon wegen des Claims «No Lawyers» 😉 Im Ernst. Unser konservatives Rechtssystem mit den konservativen Köpfen ist innovationsfeindlich und dessen Digitalisierung kommt kaum vom Fleck (!). Ein Legal Tech Tool, wie «it’s over easy» ist bei uns «easily over» … Aus diesem Grund entsteht echte Legal Tech auch nicht in der Schweiz, sondern in den USA.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.schneiderfeldmann.legal, www.hslu.ch, https://twitter.com/juristenfutter, https://www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch

Aktualisiert am 09. Mai 2022

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Rechtsanwalt und der Rechtsdozent

Quelle: BUNTE 08.10.2020

In meiner über 20-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich regelmässig Klienten und Gegenparteien versucht von einer gütlichen Einigung (jur. «Vergleich») zu überzeugen. Ab und zu ist das gelungen, häufiger beharrten die Parteien aber auf ihren Standpunkten und stürzten sich in mehrjährige gerichtliche Auseinandersetzungen. Vor kurzem habe ich sogar entnervt in einem über 6-jährigen (sic!), sinnlosen Rechtsstreit das Mandat niedergelegt. Nun hat es Katrin Sachse, stv. Chefradakteurin bei der BUNTE, in ihrer aktuellen Kolumne «Small Talk» auf den Punkt gebracht und stellt fest: In einem Familienstreit in einem Lebensmittelkonzern sind die einzigen Gewinner die Anwälte, die schon Millionen an Honorare kassiert haben; und Jura-Professoren, die damit einen neuen Musterfall für eine verpfuschte Unternehmensnachfolge erhalten. Exakt so ist es. Auch wenn ich (leider) in meinen Fällen keine Millionen an Honorare kassiere, sind gerade Gerichtsfälle lukrativ. Denn, wenn die Klienten einmal in der Gerichts-Pipeline drin sind, gibt es finanziell kein Entrinnen mehr. Zudem machen Fälle aus der eigenen Praxis meinen Unterricht an der Hochschule besonders lebendig. Und, natürlich spreche ich mit meinen Studierenden auch über alternative Methoden der Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution), die ich, gerade wegen diesen Erfahrungen, sehr empfehle! Die Details dazu finden Sie in meinem Online-Teaching-Tool digilaw.ch: Dispute Resolution und Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.schneiderfeldmann.legal, www.hslu.ch, https://twitter.com/juristenfutter, https://www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch

Aktualisiert am 19. Oktober 2020