myCloud von Swisscom ist beste Lösung

Vermehrt müssen wir in der Anwaltskanzlei mit unseren Klienten grössere Datenmengen, d.h. Datenmengen, die man nicht mehr per E-Mail übermitteln kann, austauschen. Dafür haben wir zwischenzeitlich verschiedene Services ausprobiert, inklusive auch derjenigen der Big Player Microsoft, Google & Co. Dabei kommen wir zum Schluss, dass der Service «myCloud» des Schweizer Telekom-Anbieters Swisscom im Moment das beste Handling-/Sicherheits-/Datenschutz-Verhältnis aufweist. Es gibt sicherere Lösungen, die jedoch unsere Klienten nicht anwenden können. Der Service myCloud steht auch für User frei zur Verfügung, die nicht Kunde von Swisscom sind; jedoch für diese mit einem beschränkten, jedoch relativ grossen Datenspeicher. Der Service lässt es sogar zu, auch einem nicht registrierten User von myCloud Daten zu übermitteln, als sich auch von einem nicht registrierten User von myCloud Daten übermitteln zu lassen. Beides erfolgt äusserst einfach per Zusendung eines Links. Ein Login ist in diesem Fall für den nicht registrierten User nicht notwendig. myCloud

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch
www.twitter.com/juristenfutter linkedin.com/in/ueli-grueter/ digilaw.ch

Informatik-Musterverträge

Der Bund (Schweiz) stellt unter folgendem Link Informatik-Musterverträge gratis zur Verfügung. Gemäss entsprechender Angaben werden die Vorlagen periodisch überprüft und angepasst. Zu beachten ist, dass die Verträge tendenziell zugunsten des Auftraggebers redigiert wurden.

https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/mustervertraege.html

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch
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Zeitungen und Texte hören statt lesen

Als Jurist muss ich sehr viel lesen. Das ist oft mühsam. Darum lasse ich mir zwischenzeitlich fast alles vorlesen. Und das funktioniert bei der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) z.B. so. Ich lese die NZZ auf dem iPad oder dem iPhone. Ein Artikel, der mich interessiert, sende ich in der Folge über die «Teilen-Funktion» auf die App Voice Dream. Dort kann ich mir dann den Text mittels diverser Stimmen vorlesen lassen (m.E. ist „Hans“ die angenehmste Stimme). Die Sache funktioniert übrigens auch mit PDFs und kompletten DRM-freien E-Books*. Damit wird jedes E-Book zum Hörbuch! PDFs müssen mit OCR-Zeichenerkennung bearbeitet sein. Dies kann man nun auch direkt in Voice Dream erledigen. Offline-Texte, insbesondere Bücher, scannt man am besten mit der App «Scanner Pro» von Readdle (mit automatische OCR-Zeichenerkennung; die neue Scan-App von Voice Dream taugt m.E. nicht) und übernimmt sie dann ebenfalls mit der Funktion «Teilen» als PDF oder Text in die App Voice Dream. Seit ich mir Zeitungen vorlesen lasse, nutze ich den entsprechenden Content so intensiv, wie noch nie. Die Sache bedingt natürlich, dass man Texte auch gerne hört, was nicht jedermanns Sache ist. Ich hoffe, Sie gehören ebenfalls zu ersteren, dann ist die App Voice Dream wirklich der Hit!

*Mittels Software «Ebupor Ultimate» macht man aus E-Books mit DRM DRM-freie E-Books!

Und noch ein Tipp. Zum Lernen von Texten mittels «Text to Speech» Apps empfiehlt Prof. Silvia Brem, Neurowissenschaftlerin an der Uni Zürich, zudem, die Inhalte schneller zu hören (1 bis 1.5-fach). Dies führe zu einem fokussierteren Hören. Gerade wenn es um Lerninhalte gehe, sei die Redundanz wichtiger, als das Tempo. Also sollte man Lehr- bzw. Lerntexte lieber schneller hören, dafür mehrmals. Zudem hätte man dann auch mehr Zeit, sich aktiv mit dem Lerninhalt bzw. dem Stoff auseinanderzusetzen, was für den Lernerfolg ebenfalls wichtig ist (SRF 20.04.2022, Zeit sparen beim Podcast hören).

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.hslu.ch, https://twitter.com/juristenfutter, https://www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch, www.intla.ch

Aktualisiert am 23. Mai 2022