Bemerkenswerter Schluss aus Bundesgerichtsentscheid
Mit Urteil vom 26. September 2019 hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass die Aufnahme einer Dashcam in einem Strafprozess wegen eines Strassenverkehrsdelikts als Beweismittel nicht zulässig ist, weil widerrechlich aufgenommen. Denn, wenn man eine Person filmt, die dies nicht ahnt bzw. ahnen kann, handelt sich sich um eine Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB).
Das Interessanteste an diesem Urteil ist jedoch nicht das Beweisverbot im Strafprozess, sondern dass Dashcams sogar generell illegal sind, wenn man damit Personen filmt, die dies nicht ahnen bzw. ahnen können, was beim Einsatz in Autos meistens der Fall sein dürfte.
Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch, www.hslu.ch, https://twitter.com/juristenfutter, https://www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch
Aktualisiert am 14. Juli 2020