«Claude» ersetzt die Steuerberaterin nicht

Dieses Jahr haben wir unsere private Steuererklärung 2025 durch den Chatbot «Claude» von Anthropic erstellen lassen – und zwar direkt im Online-Tool eSteuern.LU der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern. Nach der Prüfung durch unsere bisherige Steuerberaterin haben wir sie eingereicht. Wie geht das? Und funktioniert es? Ein Erfahrungsbericht.

Vom Anwaltsalltag zum privaten Experiment

Als Rechtsanwalt bin ich in meiner Rechtspraxis von der Zusammenarbeit mit «Claude» geradezu begeistert – selbstverständlich unter strikter Einhaltung des Anwaltsgeheimnisses, mit einem Programm zur Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung, das ich mit «Claude» gleich selbst programmiert habe. Von diesen Erfahrungen werde ich in einem separaten, ausführlichen Artikel berichten. Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen interessiert es mich, wofür ich künstliche Intelligenz in meinem Alltag sonst noch produktiv einsetzen kann. Aktuell specke ich beispielsweise mit «Claude» als Ernährungsberater ab und habe, ohne Hunger, bereits mehrere Kilos verloren – und dabei sehr viel über meine Ernährung erfahren. Dazu mehr, wenn ich mein Zielgewicht erreicht habe. Und so kam ich auf den Gedanken, «Claude» auch für die jährlich wiederkehrende Pflichtübung der Steuererklärung einzusetzen.

Vorab zur heiklen Frage: Beim privaten Einsatz von KI achte ich für mich persönlich weniger auf Datenschutz und Geheimhaltung. Die Faszination für die Technologie überwiegt bei weitem – und meine Frau ist einverstanden.

Vorbereitung: Recherche, Vorjahresanalyse, Checklisten

In der Desktop-App von «Claude» habe ich ein Projekt erstellt. Als Erstes bat ich «Claude», die rechtlichen Grundlagen und die Praxis zu den Steuern auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zu studieren, insbesondere die Informationen der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern und das Luzerner Steuerbuch. Danach habe ich «Claude» die letztjährige, noch von unserer Steuerberaterin erstellte Steuererklärung hochgeladen. «Claude» hat unsere Steuersituation analysiert, das amtliche Formular bis hin zu den Barcodes originalgetreu als PDF nachgebildet, eine Excel-Arbeitsmappe mit der kompletten Steuerberechnung erstellt und drei Checklisten produziert – für mich, für meine Frau und für die gemeinsamen Unterlagen –, welche Belege wir für das Steuerjahr 2025 beschaffen mussten.

Für die Steuerunterlagen habe ich «Claude» auf meinem PC einen separaten Ordner zur Verfügung gestellt. «Claude» hat die Belege geprüft, gezielt Rückfragen gestellt (etwa, ob Einzahlungen in die Säule 3a erfolgt seien) und einzelne Abzugsfragen gestützt auf die im Luzerner Steuerbuch publizierte Praxis geklärt. Anschliessend hat «Claude» die geschuldeten Steuern vorab selbst berechnet, kalibriert an den provisorischen Rechnungen der Steuerbehörden. Die spätere Berechnung des Online-Tools wich davon nur minim ab – erklärbar durch eine Pauschale, die das Tool automatisch abzieht.

«Claude» arbeitet selbständig im Browser

«Claude» kann im Chrome-Browser von Google selbständig arbeiten. Dafür installiert man die Browser-Erweiterung «Claude in Chrome» und meldet sich auch dort bei «Claude» an. Ich habe mich bei eSteuern.LU eingeloggt und «Claude» instruiert, in den Browser zu wechseln und die Steuererklärung gemäss seinen Berechnungen auszufüllen. Das hat «Claude» komplett und selbständig getan: Personalien, Löhne, Berufskosten, Versicherungsprämien, sämtliche Konten und Wertschriften, alle Schuldpositionen inklusive Hypotheken sowie die Liegenschaft mit der neuen Katasterschatzung und den Unterhaltskosten.

Eindrücklich war die Selbstkontrolle: Die portalinterne Vollständigkeitsprüfung meldete zunächst drei Fehler – unter anderem das fehlende Baujahr der Liegenschaft und die unbeantwortete Frage nach der beruflichen Vorsorge. «Claude» hat sie selbständig behoben, bis die Prüfung null Fehler und null Warnungen zeigte. Einen eigenen Flüchtigkeitsfehler, durch den zunächst ein Abzug fehlte, entdeckte «Claude» beim Abgleich der Portal-Berechnung mit seiner eigenen Vorab-Berechnung – und korrigierte ihn. An Grenzen stiess die Technik beim Hochladen der Belege: Das liess sich (noch) nicht automatisieren. Hier drehten wir den Spiess um: «Claude» lotste mich Rubrik für Rubrik durch die Beilagen, ich zog die PDFs per Drag-and-Drop ins Portal, «Claude» kontrollierte jeden Schritt am Bildschirm. Und wichtig: Eingereicht hat «Claude» nichts. Der Knopf «Bestätigen und Übermitteln» blieb tabu – diese Verantwortung gehört dem Menschen.

Da ich «Claude» von Anfang an darüber informiert hatte, dass unsere Steuerberaterin seine Arbeit prüfen werde, hat «Claude» zum Schluss im Portal die amtliche «Vorschau» der Steuererklärung samt Berechnung des Steuerbetrags generiert und heruntergeladen, zuhanden der Steuerberaterin einen Bericht mit den wichtigsten Punkten und den offenen Prüffragen verfasst – und gleich auch noch den Entwurf für das Begleitmail. Der Bericht war für mich ein sehr hilfreiches Arbeitsinstrument. Unserer Steuerberaterin habe ich ihn allerdings bewusst nicht zugestellt: Die Prüfung sollte unbefangen erfolgen.

Die Prüfung durch die Steuerberaterin – und eine Differenz beim Eigenmietwert

Unsere Steuerberaterin hat die Sache relativ cool genommen, die Arbeit von «Claude» geprüft und zwei Punkte angemerkt. Erstens bezweifelte sie den Eigenmietwert: Die neue Katasterschatzung unserer Eigentumswohnung ist nur an mich persönlich adressiert. Da meine Frau und ich je zur Hälfte Eigentümer sind, vermutete sie, die ausgewiesenen Werte könnten lediglich meinen hälftigen Anteil betreffen – was den Eigenmietwert verdoppelt hätte (sic!) –, und empfahl, dies bei der Dienststelle Steuern abzuklären.

Das Feedback habe ich «Claude» hochgeladen und um eine Einschätzung gebeten. «Claude» blieb dezidiert bei seiner Deklaration – und belegte sie direkt aus der Schatzungsanzeige: Der Katasterwert ist dort ausdrücklich als Anteil gemäss der im Grundbuch eingetragenen Wertquote am Gesamtwert des Stammgrundstücks hergeleitet, der Mietwert nach der seit 2022 geltenden vereinfachten Schatzungsmethode direkt daraus berechnet, und meine Frau ist auf derselben Anzeige als hälftige Miteigentümerin aufgeführt. Die Werte gelten also für die ganze Wohnung. Ein Doublecheck bei unserem Immobilientreuhänder hat bestätigt: «Claude» lag richtig.

Der zweite Einwand der Steuerberaterin war hingegen berechtigt: Abzugsfähig sind nicht nur die Einlagen in den Erneuerungsfonds, sondern die gesamten von der Verwaltung für unseren Stockwerkeigentums-Anteil ausgewiesenen Unterhalts- und Verwaltungskosten. «Claude» hatte hier bewusst konservativ deklariert und den Punkt in seinem Bericht selbst zur Prüfung markiert – die langjährige Erfahrung mit der Luzerner Veranlagungspraxis hat der Chatbot eben nicht. Die Anpassung im Online-Tool war in wenigen Minuten erledigt – und senkte unsere Steuerrechnung nochmals spürbar.

Fazit: intensive Kooperation statt Knopfdruck

Es ist effektiv möglich, mit einem Chatbot wie «Claude» eine Steuererklärung zu erstellen – sogar direkt im Online-Tool einer Steuerbehörde. Alles, was klar regelbasiert ist, kann ein sehr guter Chatbot problemlos aus den persönlichen Unterlagen eruieren, berechnen, prüfen und in die Steuererklärung eintragen. Wo es hingegen um lokale Steuerusanzen und langjährige Veranlagungserfahrung geht, gelangt er an seine Grenzen: Hätten wir die erstaunlich gute Arbeit von «Claude» nicht durch unsere Steuerberaterin überprüfen lassen, hätten wir unnötig zu viel Steuern bezahlt. Umgekehrt hielt «Claude» beim Eigenmietwert der professionellen Skepsis stand – mit Beleg.

Bewusst sein muss man sich zudem: Ein Chatbot erledigt diese Arbeit nicht mal schnell, schnell. Es ist ein Prozess, den man laufend begleiten, kontrollieren und mit Informationen füttern muss. Die Arbeit mit einem Chatbot in komplexen Feldern wie Recht und Steuern ist eine intensive Kooperation zwischen Mensch und KI. Und eben: «Claude» ersetzt die Steuerberaterin nicht – aber er verändert ihre Rolle. Weg vom Ausfüllen, hin zum kritischen Review.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.hslu.ch, www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch, advolab.ai, www.intla.ch

ChatGPT &. Co. im juristischen Alltag

In meinem Alltag als Rechtsanwalt und Dozent mache ich immer wieder neue Erfahrungen mit der Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI), wie nun auch mit Chatbots, die ich mit diesem Post auf juristenfutter.ch einmal weitergeben möchte. Weitere Erfahrungen werde ich in einem separaten Kapitel auf digilaw.ch laufend publizieren: 14.03.04 Chatbots – ChatGPT & Co.

Dialog mit Maschine

Im herkömmlichen Sinne ist ein «Chatbot» oder kurz «Bot» ein textbasiertes Dialogsystem, das das Chatten (engl. für Unterhalten) mit einem technischen System erlaubt1. Neuere Chatbots, wie ChatGPT von OpenAI, setzen dafür nun auch künstliche Intelligenz ein2. Dabei spricht man von einem Sprachmodell. Basierend auf ein Training mit Informationen, wie Texten und Bildern, wird der Chatbot bzw. das zugrundeliegende Sprachmodell z.B. befähigt einen allgemeinen Dialog zu führen, die User bei Recherchen mittels entsprechender Informationen zu unterstützen, Texte in andere Sprachen zu übersetzen (z.B. DeepL) oder sogar gewünschte Bilder zu kreieren (z.B. DALL-E von OpenAI; in ChatGPT integriert!). So steht denn das «GPT» bei «ChatGPT» für «Generative Pre-trained Transformer».

Entscheidend für Arbeit mit Chatbots sind Prompts

Entscheidend für die Arbeit mit Chatbots sind die sogenannten Prompts. Bei einem Prompt in Bezug auf Chatbots handelt es sich um eine Eingabeaufforderung oder einen Text, den ein User eingibt, um eine Interaktion mit dem Chatbot zu starten oder fortzusetzen. Im Wesentlichen ist der Prompt die Frage oder Anweisung des Users, auf die der Chatbot reagiert. Dies kann eine einfache Frage, eine detaillierte Anfrage oder eine Anleitung für eine spezifische Aufgabe sein. Der Chatbot verarbeitet diese Prompts, um entsprechende Antworten zu generieren. Nachfolgend wird auf die Verwendung von Prompts in der Anwendung von Chatbots im juristischen Kontext eingegangen.

Zum gleichen Thema im gleichen Chat weiterarbeiten

Wie erwähnt, tritt der Chatbot mit dem User in einen Dialog. Das bedeutet insbesondere auch, dass der Chatbot die bisherigen Prompts und ausgegebenen Informationen nicht vergisst, sondern auch im weiteren Dialog mitberücksichtigt. Dafür sollte man aber für das gleiche Thema im gleichen Chat bleiben. ChatGPT kann übrigens, bei entsprechender Einstellung, bisherige Chats speichern, sodass man zu einem späteren Zeitpunkt mit der Recherche im gleichen Chat weiterfahren kann.

Chatbot als unermüdlicher Arbeiter – Der ideale ergänzende Tutor

Ein Chatbot ist wie ein Roboter ein unermüdlicher Arbeiter. D.h. man kann so viele Fragen stellen, wie man will, bei der Vertragsredaktion x-beliebig viele Vorschläge bzw. Varianten verlangen; dasselbe auch bei der Kreation der juristisch idealen Marke (s. dazu nachfolgend). Während also ein Lehrer oder eine Dozentin nach ein paar Mal fragen ungeduldig wird, lässt ein Chatbot dies unbeeindruckt über sich ergehen. Der Chatbot ist darum in Ergänzung zu Lehrerin und Dozent ein idealer Tutor.

Erfahrungen mit ChatGPT im juristischen Alltag

In meinem Alltag als Rechtsanwalt und Dozent mache ich immer wieder neue Erfahrungen mit der Anwendung von künstlicher Intelligenz, wie nun auch Chatbots, die ich in diesem Kapitel laufend weitergebe. Bei den Chatbots setze ich aktuell ChatGPT 4 von OpenAI ein, der kostenpflichtig abonniert werden kann (CHF 20/Monat; 18.11.2023). Die kostenlose Vorgängerversion 3.5 ist nach meiner Erfahrung etwas weniger genau und detailliert in den Antworten, kann aber in der hier beschriebenen Art ebenfalls bereits sehr hilfreich sein. Neben ChatGPT von OpenAI gibt es z.B. auch die entsprechenden Chatbots «Bard» von Google und «Copilot with Bing Chat» integriert im Internet-Browser «Edge» von Microsoft. Mit diesen habe ich jedoch nur sehr wenig Erfahrung, benutze sie praktisch nicht in meinem juristischen Alltag. ChatGPT zieht übrigens «Bing» von Microsoft in seiner Recherche mit ein. Dies soll das Manko beheben, dass ChatGPT aktuell (Auskunft ChatGPT 19.11.2023) nur mit Informationen bis April 2023 trainiert worden ist.

Zu betonen ist, dass Chatbots, wie auch ChatGPT, im juristischen Bereich die Arbeit wesentlich unterstützen können. Sie sind aber nicht fehlerfrei und können sogar «halluzinieren», wie man in diesem Kontext sagt, d.h. Antworten schlicht erfinden. Manchmal scheinen die Resultate plausibel, sind aber trotzdem nicht richtig. Dies bedeutet, dass sämtliche Resultate über weitere Quellen validiert bzw. verifiziert werden müssen (s. dazu auch NZZ 30.07.2023 Alexander Behrens von Allen & Overy, Frankfurt, zur Anwendung von KI in der Anwaltspraxis). Schon gar nicht ersetzen die Chatbots Juristinnen und Rechtsanwälte. ChatGPT weist sogar regelmässig darauf hin, dass man für entsprechende juristische Fragen eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt beiziehen soll :-).

ChatGPT gibt’s neben der Online-Version auch als Windows, iOS und Android App.



Unterschied zur Recherche mit Google & Co.

Wie unterscheidet sich die herkömmliche Recherche mittels Suchmaschinen, wie «Google Suche», von der neuen Möglichkeit der Recherche mittels Chatbot, wie ChatGPT? Wenn ich bei Google & Co. recherchiere, gebe ich der Suchmaschine ein paar Stichworte und diese zeigt mir dann Websites an, wo es Informationen dazu gibt. Bei einem Chatbot stelle ich in der Regel eine Frage zu einem bestimmten Thema und erhalte dann von diesem nicht eine Auswahl von Antworten, sondern eine einzige Antwort. Der Vorteil eines Chatbots ist, dass ich mich beim Rechercheresultat nicht durch mehrere Webseiten wühlen muss, sondern eine konzise Antwort erhalte. Das spart (enorm) Zeit. Dieser Vorteil bei der Recherche mit einem Chatbot ist auch gleich ein Nachteil. Der Chatbot nimmt für mich bereits eine Auswahl der Informationen vor, worauf ich selber keine Auswahl mehr habe. Diesbezüglich muss man aber zugunsten des Chatbots anmerken, dass dieser regelmässig auch auf verschiedene Möglichkeiten, Meinungen usw. hinweist.

Juristische Auskünfte von ChatGPT

Chatbots sind m.E. aktuell nicht in der Lage, einem User einen umfassenden Einstieg in einen juristischen Bereich, z.B. Datenschutz, zu vermitteln. Dazu dienen nach wie vor entsprechende Artikel und Bücher von Juristinnen und Juristen «in Fleisch und Blut». Aber bereits, wenn man sich so in ein Thema einliest, kann man m.E. sehr gut z.B. Verständnisfragen an einen Chatbot richten. Möglich ist m.E. auch, in einem bestimmten Fall das juristische Vorgehen abzufragen. So wurde ich z.B. «Opfer» einer Annullierung eines Fluges und habe dann ChatGPT gefragt, wie ich nun vorgehen soll, wenn ich dafür von der Fluggesellschaft eine Entschädigung verlangen möchte. Das Resultat war sehr hilfreich.

Auch wenn ich mich, nota bene als Rechtsanwalt, bei der Recherche nicht einfach auf die Resultate eines Chatbots verlassen darf, gibt mir dieser mindestens sehr schnell Anhaltspunkte zu einem juristischen Problem. Basierend auf diesen kann ich dann entweder wiederum mittels Chatbot oder mittels anderer Quellen, wie Suchmaschinen oder juristischen Datenbanken, wie z.B. Swisslex, weiter recherchieren. Inputs von Chatbots sind darum bereits sehr wertvoll, weil sie einerseits juristische Inspiration liefern und andererseits zu einer Zeitersparnis führen.

Vertragsredaktion mit Unterstützung von ChatGPT

Bei der Redaktion von Verträgen können Chatbots, wie ChatGPT, sowohl zur Erstellung von Checklisten, als auch von Musterverträgen dienen. Letztere können, im Vergleich zu herkömmlichen Musterverträgen, mit den entsprechenden Fakten bereits auf einen konkreten Fall massgeschneidert werden. Bei der Unterstützung der Vertragsredaktion sind die bereits erwähnten Prompts besonders wichtig. Man muss dem Chatbot möglichst genau sagen, was man will; nach Möglichkeit auch die dem gewünschten Vertrag zugrundeliegenden Fakten eingeben. Bei einem Mustervertrag sollte man auch definieren, wie umfangreich das Muster sein soll. Man kann aber auch später vom Chatbot verlangen, dass er zu einer bestimmten Vertragsklausel eine umfangreichere, evtl. auch stärker auf den Fall bezogene Version liefert. So kann der Chatbot, step by step, bei der Redaktion eines Vertrages behilflich sein.

Kreation der juristisch idealen Marke mit ChatGPT

Die juristisch ideale Marke ist m.E. eine Marke, die aus einem Begriff besteht, der in Bezug auf das mit der Marke benannte Produkt Assoziationen weckt, jedoch keine eindeutigen, sodass die Marke nicht als beschreibend gilt, uns somit grundsätzlich registriert werden kann (s. dazu www.digilaw.ch Kapitel 08.06.01 Die ideale Marke). Ein Chatbot, wie hier konkret ChatGPT, kann bei einer solchen Markenkreation hilfreich sein. Für die Kreation einer Marke für eine spezielle Schokolade mit Orangengeschmack kann man z.B. folgende Anweisung geben: «Kofferwort3 mit Bestandteilen ‚Schokolade‘ und ‚Orange‘, wobei immer beide Worte im Kofferwort vorkommen müssen». Da es dem Chatbot egal ist, wie viele Vorschläge er machen muss, sollte man ihn immer wieder auffordern: «Weitere Vorschläge». Zum vorliegenden Beispiel spuckte ChatGPT z.B. folgende Vorschläge aus: «Orangolade», «Schokorangella», «Oranchobar», «Schokolorangini», «Schokorangolette», «Orankoko». Auch bei dieser Anwendung ist der Chatbot nicht perfekt, aber immerhin kann er zur Inspiration beitragen.

Analyse von Dokumenten mithilfe von ChatGPT

Seit neustem können mit der Online-Version von ChatGPT auch Dokumente analysiert werden. Z.B. kann man ein PDF hochladen und dann dazu dem Chatbot Fragen stellen. Statt, dass man das ganze Dokument durchliest, kann man dem Chatbot Fragen zu Themen im Dokument stellen, die einen besonders interessieren. Auf Nachfrage liefert ChatGPT auch Hinweise zu den Seiten, in denen er die entsprechende Information gefunden hat.

8ung! Aus Gründen des Datenschutzes und bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Anwaltsgeheimnisses dürfen keine Dokumente mit Informationen auf ChatGPT hochgeladen werden, die nicht schon öffentlich sind.

Das nächste «Big Thing», die KI-Agenten

In einem interessanten Artikel in der FAZ spricht der Gründer von Microsoft, Bill Gates, über das nächste grosse Ding im Internet, die KI-Agenten und gibt eine Vorschau darauf, wie diese funktionieren könnten. KI-Agenten sind weiterentwickelte Chatbots. Im Gegengensatz zu Chatbots agieren KI-Agenten auch eigenständig und im Bezug auf die Bedürfnisse der User sogar proaktiv. Die Details im FAZ-Artikel: FAZ 14.11.2023 Bill Gates: KI-Agenten sind das nächste grosse Ding im Internet.

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Chatbot, abgerufen 17.11.2023 ↩︎
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/ChatGPT, abgerufen 17.11.2023 ↩︎
  3. Ein Kofferwort ist eine Wortneuschöpfung, die durch das Zusammenfügen von Teilen mindestens zweier anderer Wörter entsteht. Der Name «Kofferwort» kommt daher, weil es ähnlich wie ein Koffer zwei oder mehr Inhalte in einem Raum vereint. Ein berühmtes Beispiel für ein Kofferwort ist «Brunch», das aus «Breakfast» (Frühstück) und «Lunch» (Mittagessen) zusammengesetzt ist (Quelle: ChatGPT 19.11.2023). ↩︎

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.hslu.ch, www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch, www.intla.ch, www.twitter.com/juristenfutter

Aktualisiert am 19. Mai 2024