Zwei Brückenbauer verbinden KI und Recht

Zwei Brückenbauer verbinden KI und Recht
Schaffen an der Hochschule Luzern neue Angebote, die Künstliche Intelligenz und Rechtswesen kombinieren: Alumnus Yves Zumbühl (links) und Rechtsdozent Ueli Grüter.

Sie kombinieren Künstliche Intelligenz (KI) und Recht in der neuen «AdvoLab Association» und einem neuen Fachkurs: Unser ehemaliger KI-Student Yves Zumbühl spannt mit unserem Rechtsdozenten Ueli Grüter zusammen. Die beiden zeigen, wie KI die juristische Arbeit unterstützt. Sie kooperieren an der Hochschule Luzern interdisziplinär, praxisorientiert und generationenübergreifend.

Von: Yasmin Billeter und Gabriela Bonin, Hochschule Luzern – Informatik

Wie lässt sich Künstliche Intelligenz (KI) nützlich in die juristische Arbeit integrieren? Dieser Frage sind unser Alumnus Yves Zumbühl und Dozent Ueli Grüter auf den Grund gegangen. Entstanden ist daraus ein Labor für KI und Recht: die AdvoLab Association und deren erstes Produkt, ein Tutor für das E-Learning-Tool www.digilaw.ch. Dieses wurde für den Innovationspreis der Hochschule Luzern – Wirtschaft nominiert.  

Zumbühl und Grüter haben das Startup AdvoLab Association gegründet, ein Laboratorium für den interdisziplinären Austausch. Es beleuchtet die Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auf die Rechtsbranche.

Ebenso haben die beiden ein neues E-Learning-Tool entwickelt: den digilaw.ch-Tutor. Damit können Studierende den Stoff der E-Learning-Plattform www.digilaw.ch diskutieren und repetieren. Mit einem kostenlosen GitHub-Account haben nicht nur Studierende der Hochschule Luzern freien Zugang zum digilaw.ch-Tutor, sondern alle User und Userinnen von www.digilaw.ch. Bitte beachten Sie: Der Tutor ist ein E-Learning-Tool und kein Rechtsratgeber.

Neu haben die beiden den Fachkurs ChatGPT & Co. für Juristinnen und Juristen entwickelt. An diesem eintägigen Kurs erfahren die Teilnehmenden, wie KI und Chatbots die Rechtsbranche transformieren. Sie lernen, wie sie KI schon jetzt im juristischen Alltag gewinnbringend einsetzen können. «Wir zeigen ihnen, wie sie den grössten Nutzen daraus ziehen», sagt Yves Zumbühl.

Der erste Kurs ist bereits gut gebucht. Weitere Durchführungen werden folgen. In den Kursen geht es selbstverständlich auch um kritische Fragen, so etwa darum, dass eine Nutzung von ChatGPT in gewissen Fällen das Anwaltsgeheimnis verletzen kann.

Der neue Fachkurs startet am 16. Mai vor Ort in Rotkreuz oder am 14. Juni online.
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Rechtsanwalt und HSLU-Dozent Ueli Grüter weiss aus eigener Erfahrung, wie man KI innovativ und gesetzeskonform einsetzen kann: «KI bietet unglaublich viele neue Möglichkeiten, die juristische Arbeit zu unterstützen», so Grüter.

Juristische Arbeit unterstützen und vereinfachen

So könne man mit KI beispielsweise eine Markenrecherche effizienter angehen, Verträge redigieren oder sich Unterstützung für das Verfassen einer Rechtsschrift holen. Ebenso kann eine KI helfen, ein neues Mandat zu analysieren. «Künstliche Intelligenz macht die juristische Arbeit nicht überflüssig, aber sie wird unsere Funktion als Juristen verändern», ist Grüter überzeugt. Sie werde Anwälte und Anwältinnen nicht ersetzen – aber Kanzleien könnten sich mit ChatGPT und anderen KI-Tools das Leben einfacher machen.

Zumbühl ist überzeugt davon, dass KI die Rechtsbranche bald grundlegend verändern wird. «Sie wird die gesamte Branche prägen», sagt Zumbühl. Er weiss, dass die Integration von KI Zeit benötigt. Gesellschaftliche Akzeptanz und rechtliche Rahmenbedingungen spielen dabei eine wesentliche Rolle. «Es wird noch eine Weile dauern, bis KI vollständig integriert ist. Technisch wäre es früher machbar», so Zumbühl. «Das war in den Anfängen des Internets ähnlich: Damals war es schwer zu verstehen, welche Veränderungen das Internet bringen würde.» Darum sei es ihm wichtig, sein Fachwissen zu teilen. Er wolle neue Erkenntnisse kommunizieren und den neuen Kurs mit Grüter zusammen kontinuierlich weiterentwickeln.

Juristinnen und Juristen sollen nicht verdrängt werden

Auch Grüter selbst bildet sich mit Hilfe von Yves Zumbühl in KI-Fragen gezielt weiter. «Juristen und Juristinnen laufen Gefahr, dass sie von der KI aus dem Arbeitsprozess hinausgedrängt werden. Ich selbst bin mehr daran interessiert, eigene KI-Projekte zu starten, bei denen ich mir die neue Expertise gleich aneigne», so Grüter. Demgegenüber baut sich Zumbühl nun mehr Wissen über das Rechtssystem auf.  

Kombinieren ihre Expertisen und die Sichtweisen aus zwei Generationen: KI-Experte Yves Zumbühl (links) ist dreissig Jahre jünger als Rechtsdozent Ueli Grüter.

Über Fachbereiche und Generationen hinaus zusammenarbeiten

Dabei macht die Zusammenarbeit zwischen Yves Zumbühl, dem KI-Experten und Vertreter der Millennial-Generation, und Ueli Grüter, dem Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Berufserfahrung, «sehr viel Spass». Die beiden arbeiten «nicht nur interdisziplinär, sondern auch generationenübergreifend», so Grüter. Das sei für ihn bereichernd, aber auch für die Sache an sich und seine Lehre an der Hochschule.  

Unsere Zusammenarbeit ist ein Match:  Ueli Grüter versteht, was Anwältinnen und Anwälte brauchen. Ich weiss, wie man KI auf Geschäftsfälle anwendet. Yves Zumbühl, KI-Experte

Auch Yves Zumbühl schätzt die Zusammenarbeit: Ueli Grüter sei eine innovative Persönlichkeit, offen und interessiert, so Zumbühl. «Ueli versteht, was Anwältinnen und Anwälte brauchen. Ich weiss, wie man KI auf Geschäftsfälle anwendet. Nun erkunden wir gemeinsam, was möglich ist. Unsere Zusammenarbeit ist ein Match.» 

Vom Studenten und TikToker zum Programmleiter und Forscher

Zumbühl hat sich innerhalb von ein, zwei Jahren vom KI-Studenten und einstigen HSLU-TikToker zum Programmleiter und Forscher weiterentwickelt.

Lesetipp: Mehr über Yves Zumbühls einstige Rolle als HSLU-«Creator» von TikTok-Videos im Blog-Beitrag «Die Hochschule als TikTok-Thema: KI-Student sorgt für hohe Klickraten».

Nebst den Projekten, die er mit Ueli Grüter anpackt, engagiert sich Zumbühl auch im Bereich Educational Technology (EdTech). Darunter versteht man den kombinierten Einsatz von Computerhardware, -software und Pädagogik, um das Lernen zu erleichtern. Zumbühl hat zum Beispiel das KI-Tool PaperCheck entwickelt. Es hilft Studierenden, eine bessere Abschlussarbeit zu schreiben.

Vor ihm liegen vielfältige berufliche Optionen: «Es gibt momentan unglaublich viele Möglichkeiten für jemanden wie mich, der an der HSLU KI studiert hat», sagt Zumbühl, «mir ist bewusst geworden, wie wertvoll mein KI-Bachelor wirklich ist.»

Auch im Hinblick auf seine vielen Wahlmöglichkeiten schätzt er die Kooperation mit Ueli Grüter: «Er zeigt mir, was an der HSLU alles möglich ist und wo Bedarf besteht. Ich finde es schön, Teil des HSLU-Kosmos zu sein.»

Aktualisiert am 12. Oktober 2024

ChatGPT &. Co. im juristischen Alltag

In meinem Alltag als Rechtsanwalt und Dozent mache ich immer wieder neue Erfahrungen mit der Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI), wie nun auch mit Chatbots, die ich mit diesem Post auf juristenfutter.ch einmal weitergeben möchte. Weitere Erfahrungen werde ich in einem separaten Kapitel auf digilaw.ch laufend publizieren: 14.03.04 Chatbots – ChatGPT & Co.

Dialog mit Maschine

Im herkömmlichen Sinne ist ein «Chatbot» oder kurz «Bot» ein textbasiertes Dialogsystem, das das Chatten (engl. für Unterhalten) mit einem technischen System erlaubt1. Neuere Chatbots, wie ChatGPT von OpenAI, setzen dafür nun auch künstliche Intelligenz ein2. Dabei spricht man von einem Sprachmodell. Basierend auf ein Training mit Informationen, wie Texten und Bildern, wird der Chatbot bzw. das zugrundeliegende Sprachmodell z.B. befähigt einen allgemeinen Dialog zu führen, die User bei Recherchen mittels entsprechender Informationen zu unterstützen, Texte in andere Sprachen zu übersetzen (z.B. DeepL) oder sogar gewünschte Bilder zu kreieren (z.B. DALL-E von OpenAI; in ChatGPT integriert!). So steht denn das «GPT» bei «ChatGPT» für «Generative Pre-trained Transformer».

Entscheidend für Arbeit mit Chatbots sind Prompts

Entscheidend für die Arbeit mit Chatbots sind die sogenannten Prompts. Bei einem Prompt in Bezug auf Chatbots handelt es sich um eine Eingabeaufforderung oder einen Text, den ein User eingibt, um eine Interaktion mit dem Chatbot zu starten oder fortzusetzen. Im Wesentlichen ist der Prompt die Frage oder Anweisung des Users, auf die der Chatbot reagiert. Dies kann eine einfache Frage, eine detaillierte Anfrage oder eine Anleitung für eine spezifische Aufgabe sein. Der Chatbot verarbeitet diese Prompts, um entsprechende Antworten zu generieren. Nachfolgend wird auf die Verwendung von Prompts in der Anwendung von Chatbots im juristischen Kontext eingegangen.

Zum gleichen Thema im gleichen Chat weiterarbeiten

Wie erwähnt, tritt der Chatbot mit dem User in einen Dialog. Das bedeutet insbesondere auch, dass der Chatbot die bisherigen Prompts und ausgegebenen Informationen nicht vergisst, sondern auch im weiteren Dialog mitberücksichtigt. Dafür sollte man aber für das gleiche Thema im gleichen Chat bleiben. ChatGPT kann übrigens, bei entsprechender Einstellung, bisherige Chats speichern, sodass man zu einem späteren Zeitpunkt mit der Recherche im gleichen Chat weiterfahren kann.

Chatbot als unermüdlicher Arbeiter – Der ideale ergänzende Tutor

Ein Chatbot ist wie ein Roboter ein unermüdlicher Arbeiter. D.h. man kann so viele Fragen stellen, wie man will, bei der Vertragsredaktion x-beliebig viele Vorschläge bzw. Varianten verlangen; dasselbe auch bei der Kreation der juristisch idealen Marke (s. dazu nachfolgend). Während also ein Lehrer oder eine Dozentin nach ein paar Mal fragen ungeduldig wird, lässt ein Chatbot dies unbeeindruckt über sich ergehen. Der Chatbot ist darum in Ergänzung zu Lehrerin und Dozent ein idealer Tutor.

Erfahrungen mit ChatGPT im juristischen Alltag

In meinem Alltag als Rechtsanwalt und Dozent mache ich immer wieder neue Erfahrungen mit der Anwendung von künstlicher Intelligenz, wie nun auch Chatbots, die ich in diesem Kapitel laufend weitergebe. Bei den Chatbots setze ich aktuell ChatGPT 4 von OpenAI ein, der kostenpflichtig abonniert werden kann (CHF 20/Monat; 18.11.2023). Die kostenlose Vorgängerversion 3.5 ist nach meiner Erfahrung etwas weniger genau und detailliert in den Antworten, kann aber in der hier beschriebenen Art ebenfalls bereits sehr hilfreich sein. Neben ChatGPT von OpenAI gibt es z.B. auch die entsprechenden Chatbots «Bard» von Google und «Copilot with Bing Chat» integriert im Internet-Browser «Edge» von Microsoft. Mit diesen habe ich jedoch nur sehr wenig Erfahrung, benutze sie praktisch nicht in meinem juristischen Alltag. ChatGPT zieht übrigens «Bing» von Microsoft in seiner Recherche mit ein. Dies soll das Manko beheben, dass ChatGPT aktuell (Auskunft ChatGPT 19.11.2023) nur mit Informationen bis April 2023 trainiert worden ist.

Zu betonen ist, dass Chatbots, wie auch ChatGPT, im juristischen Bereich die Arbeit wesentlich unterstützen können. Sie sind aber nicht fehlerfrei und können sogar «halluzinieren», wie man in diesem Kontext sagt, d.h. Antworten schlicht erfinden. Manchmal scheinen die Resultate plausibel, sind aber trotzdem nicht richtig. Dies bedeutet, dass sämtliche Resultate über weitere Quellen validiert bzw. verifiziert werden müssen (s. dazu auch NZZ 30.07.2023 Alexander Behrens von Allen & Overy, Frankfurt, zur Anwendung von KI in der Anwaltspraxis). Schon gar nicht ersetzen die Chatbots Juristinnen und Rechtsanwälte. ChatGPT weist sogar regelmässig darauf hin, dass man für entsprechende juristische Fragen eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt beiziehen soll :-).

ChatGPT gibt’s neben der Online-Version auch als Windows, iOS und Android App.



Unterschied zur Recherche mit Google & Co.

Wie unterscheidet sich die herkömmliche Recherche mittels Suchmaschinen, wie «Google Suche», von der neuen Möglichkeit der Recherche mittels Chatbot, wie ChatGPT? Wenn ich bei Google & Co. recherchiere, gebe ich der Suchmaschine ein paar Stichworte und diese zeigt mir dann Websites an, wo es Informationen dazu gibt. Bei einem Chatbot stelle ich in der Regel eine Frage zu einem bestimmten Thema und erhalte dann von diesem nicht eine Auswahl von Antworten, sondern eine einzige Antwort. Der Vorteil eines Chatbots ist, dass ich mich beim Rechercheresultat nicht durch mehrere Webseiten wühlen muss, sondern eine konzise Antwort erhalte. Das spart (enorm) Zeit. Dieser Vorteil bei der Recherche mit einem Chatbot ist auch gleich ein Nachteil. Der Chatbot nimmt für mich bereits eine Auswahl der Informationen vor, worauf ich selber keine Auswahl mehr habe. Diesbezüglich muss man aber zugunsten des Chatbots anmerken, dass dieser regelmässig auch auf verschiedene Möglichkeiten, Meinungen usw. hinweist.

Juristische Auskünfte von ChatGPT

Chatbots sind m.E. aktuell nicht in der Lage, einem User einen umfassenden Einstieg in einen juristischen Bereich, z.B. Datenschutz, zu vermitteln. Dazu dienen nach wie vor entsprechende Artikel und Bücher von Juristinnen und Juristen «in Fleisch und Blut». Aber bereits, wenn man sich so in ein Thema einliest, kann man m.E. sehr gut z.B. Verständnisfragen an einen Chatbot richten. Möglich ist m.E. auch, in einem bestimmten Fall das juristische Vorgehen abzufragen. So wurde ich z.B. «Opfer» einer Annullierung eines Fluges und habe dann ChatGPT gefragt, wie ich nun vorgehen soll, wenn ich dafür von der Fluggesellschaft eine Entschädigung verlangen möchte. Das Resultat war sehr hilfreich.

Auch wenn ich mich, nota bene als Rechtsanwalt, bei der Recherche nicht einfach auf die Resultate eines Chatbots verlassen darf, gibt mir dieser mindestens sehr schnell Anhaltspunkte zu einem juristischen Problem. Basierend auf diesen kann ich dann entweder wiederum mittels Chatbot oder mittels anderer Quellen, wie Suchmaschinen oder juristischen Datenbanken, wie z.B. Swisslex, weiter recherchieren. Inputs von Chatbots sind darum bereits sehr wertvoll, weil sie einerseits juristische Inspiration liefern und andererseits zu einer Zeitersparnis führen.

Vertragsredaktion mit Unterstützung von ChatGPT

Bei der Redaktion von Verträgen können Chatbots, wie ChatGPT, sowohl zur Erstellung von Checklisten, als auch von Musterverträgen dienen. Letztere können, im Vergleich zu herkömmlichen Musterverträgen, mit den entsprechenden Fakten bereits auf einen konkreten Fall massgeschneidert werden. Bei der Unterstützung der Vertragsredaktion sind die bereits erwähnten Prompts besonders wichtig. Man muss dem Chatbot möglichst genau sagen, was man will; nach Möglichkeit auch die dem gewünschten Vertrag zugrundeliegenden Fakten eingeben. Bei einem Mustervertrag sollte man auch definieren, wie umfangreich das Muster sein soll. Man kann aber auch später vom Chatbot verlangen, dass er zu einer bestimmten Vertragsklausel eine umfangreichere, evtl. auch stärker auf den Fall bezogene Version liefert. So kann der Chatbot, step by step, bei der Redaktion eines Vertrages behilflich sein.

Kreation der juristisch idealen Marke mit ChatGPT

Die juristisch ideale Marke ist m.E. eine Marke, die aus einem Begriff besteht, der in Bezug auf das mit der Marke benannte Produkt Assoziationen weckt, jedoch keine eindeutigen, sodass die Marke nicht als beschreibend gilt, uns somit grundsätzlich registriert werden kann (s. dazu www.digilaw.ch Kapitel 08.06.01 Die ideale Marke). Ein Chatbot, wie hier konkret ChatGPT, kann bei einer solchen Markenkreation hilfreich sein. Für die Kreation einer Marke für eine spezielle Schokolade mit Orangengeschmack kann man z.B. folgende Anweisung geben: «Kofferwort3 mit Bestandteilen ‚Schokolade‘ und ‚Orange‘, wobei immer beide Worte im Kofferwort vorkommen müssen». Da es dem Chatbot egal ist, wie viele Vorschläge er machen muss, sollte man ihn immer wieder auffordern: «Weitere Vorschläge». Zum vorliegenden Beispiel spuckte ChatGPT z.B. folgende Vorschläge aus: «Orangolade», «Schokorangella», «Oranchobar», «Schokolorangini», «Schokorangolette», «Orankoko». Auch bei dieser Anwendung ist der Chatbot nicht perfekt, aber immerhin kann er zur Inspiration beitragen.

Analyse von Dokumenten mithilfe von ChatGPT

Seit neustem können mit der Online-Version von ChatGPT auch Dokumente analysiert werden. Z.B. kann man ein PDF hochladen und dann dazu dem Chatbot Fragen stellen. Statt, dass man das ganze Dokument durchliest, kann man dem Chatbot Fragen zu Themen im Dokument stellen, die einen besonders interessieren. Auf Nachfrage liefert ChatGPT auch Hinweise zu den Seiten, in denen er die entsprechende Information gefunden hat.

8ung! Aus Gründen des Datenschutzes und bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Anwaltsgeheimnisses dürfen keine Dokumente mit Informationen auf ChatGPT hochgeladen werden, die nicht schon öffentlich sind.

Das nächste «Big Thing», die KI-Agenten

In einem interessanten Artikel in der FAZ spricht der Gründer von Microsoft, Bill Gates, über das nächste grosse Ding im Internet, die KI-Agenten und gibt eine Vorschau darauf, wie diese funktionieren könnten. KI-Agenten sind weiterentwickelte Chatbots. Im Gegengensatz zu Chatbots agieren KI-Agenten auch eigenständig und im Bezug auf die Bedürfnisse der User sogar proaktiv. Die Details im FAZ-Artikel: FAZ 14.11.2023 Bill Gates: KI-Agenten sind das nächste grosse Ding im Internet.

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Chatbot, abgerufen 17.11.2023 ↩︎
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/ChatGPT, abgerufen 17.11.2023 ↩︎
  3. Ein Kofferwort ist eine Wortneuschöpfung, die durch das Zusammenfügen von Teilen mindestens zweier anderer Wörter entsteht. Der Name «Kofferwort» kommt daher, weil es ähnlich wie ein Koffer zwei oder mehr Inhalte in einem Raum vereint. Ein berühmtes Beispiel für ein Kofferwort ist «Brunch», das aus «Breakfast» (Frühstück) und «Lunch» (Mittagessen) zusammengesetzt ist (Quelle: ChatGPT 19.11.2023). ↩︎

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.hslu.ch, www.linkedin.com/in/ueli-grueter, www.digilaw.ch, www.intla.ch, www.twitter.com/juristenfutter

Aktualisiert am 19. Mai 2024