Eine Rechtsschutzversicherung deckt die finanziellen Folgen von rechtlichen Auseinandersetzungen, also das eigentliche Prozessrisiko.
Eine Haftpflichtversicherung braucht man unbedingt (s. dazu vorne), eine Rechtsschutzversicherung dagegen nicht unbedingt. Da es jedoch vielen Leuten nicht reicht, einfach Recht zu haben, Prozessieren aber in vielen Fällen zum Luxus geworden ist (s. dazu auch digilaw.ch Kapitel 08 Innovationsschutz von digitalen Produkten > Durchsetzung von Immaterialgüterrechten; NZZ 13.02.2018, Der Gang vor Gericht wird zum Luxusgut), ist es sicherlich ratsam, sich auch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu überlegen.
Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, dass die Verteidigung der eigenen Rechte z.B. bei Haftpflichtfällen, insbesondere im Verkehr, bereits Teil der entsprechenden Versicherung ist. Andererseits schliessen Rechtsschutzversicherungen häufig Bereiche wie Informatik und Immaterialgüterrecht wegen entsprechend hohen Prozessrisiken (s. dazu auch digilaw.ch Kapitel 08 Innovationsschutz von digitalen Produkten > Durchsetzung von Immaterialgüterrechten) aus. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist also einerseits zu prüfen, ob gewisse Prozessrisiken bereits durch andere Versicherungen gedeckt sind und andererseits, ob eigene Prozessrisiken (insb. Informatik, Immaterialgüterrecht) durch die Rechtsschutzversicherung effektiv gedeckt sind. Wie schon bei der Haftpflichtversicherung (s. vorne) ist auch bei der Rechtsschutzversicherung zu bemerken, dass eine Privatrechtsschutzversicherung keine rechtlichen Auseinandersetzungen eines Business deckt (aber z.B. die rechtliche Auseinandersetzung eines Arbeitnehmers mit seinem Arbeitgeber). Wichtig ist zudem, dass einem die Rechtsschutzversicherung die Wahl eines Rechtsanwalts offen lässt. Von der Rechtsschutzversicherung offerierte Rechtsanwälte sind in der Regel zwar nicht schlecht, aber mit dem Anwalt des eigenen Vertrauens zu prozessieren, ist sicherlich angenehmer.
Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung sind im Privaten oft günstig, im Business teurer. Amortsieren kann man die Kosten von Rechtsschutzversicherungen auch mit der von diesen in der Regel angebotenen Rechtsberatung, die man auch ausserhalb eines Prozesses in Anspruch nehmen kann. Nur schon deswegen lohnt sich insbesondere im Privaten eine Rechtsschutzversicherung.
Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Hochschuldozent, www.gsplaw.ch www.hslu.ch
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Strafverfolgungsbehörden haben die Möglichkeit, Fälle mittels Strafbefehl ohne grosse Abklärungen im Eilverfahren abzuschliessen. Eine Studie von Strafrechtsprofessor Marc Thommen von der Uni Zürich, die vom Schweizerischen Nationalfonds finanziert wird, hat nun gezeigt, dass Beschuldigte bei einem Strafbefehl unbedingt innert 10 Tagen nach dessen Erhalt Einsprache erheben sollten. Aktuell tun dies nur gerade 10 %. Bei 50 Dossiers haben die Forscher im Detail untersucht, wie sich eine Anfechtung des Strafbefehls auf Freiheitsstrafen auswirkt. Nur in einem einzigen Fall wurde eine solche im Gegensatz zum Strafbefehl verlängert. In 18 Fällen blieben die Sanktionen unverändert. Aber in 31 Fällen verkürzten die Richter die Freiheitsstrafen, zum Teil massiv. In einzelnen Fällen erfolgten sogar Freisprüche.
2017 wurde der amerikanische Lebensmittelkonzern 



Der Psychologe David Halpern (
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